Abfangjäger-Nachbeschaffung "Das Projekt"
Der Draken (Saab 35 OE Draken) ist ein Überschall-Abfangjäger und wurde 1985 als Einstieg in eine neue Dimension der Luftraumüberwachung kostengünstig beschafft. Im sogenannten "Zwei-Generationen Konzept" wurde fixiert, daß der Draken zum Erlernen des Systems dienen soll und Mitte der 90er Jahre ersetzt wird. Der Draken war demnach für einen Einsatzzeitraum von rund 10 Jahren vorgesehen. Mittlerweile steht der Draken am Ende seiner Lebenszeit - er ist mehr als 30 Jahre alt - und kann nur durch ausgezeichnete Wartung und Herabsetzung der Flugstundenanzahl flugsicher erhalten werden. Ab 2003 muß die Drakenflotte endgültig stillgelegt werden. Österreich ist mittlerweile der einzige Staat, der dieses Flugzeug noch betreibt.
Mehrere Ansätze zur Einleitung einer Nachbeschaffung sind in der Vergangenheit aus politischen Gründen zurückgestellt worden. Die neue Bundesregierung hat sich in ihrem Regierungsübereinkommen die "Nachbeschaffung der Luftraumüberwachungsflugzeuge auf der Grundlage der von der Bundesregierung in der XXI. GP getroffenen Beschlüsse" zum Ziel gesetzt.
Das Bundesheer hat sich seit vielen Jahren auf diese Beschaffung gut vorbereitet und hat den Markt genauestens sondiert. Die Leistungsfähigkeit der Flugzeuge ist bestens bekannt. Spezialtests haben alle Schwächen und Stärken der möglichen Abfangjäger unter Berücksichtigung der Einsatzbedingungen in Österreich offen gelegt. Hierbei kam es nicht nur auf die fliegerischen Eigenschaften sondern vielmehr auf das Zusammenwirken des gesamten Systems an. Wie genau arbeitet das Radar, wie schnell können Bedrohungen jeglicher Art analysiert und Gegenmaßnahmen getroffen werden.
Die für diese Prüfung verantwortlichen Abteilungen erarbeiteten ein sogenanntes Pflichtenheft, das die technischen Anforderungen an das System für eine gesicherte Luftraumüberwachung in Österreich definierte. Unter Berücksichtigung dieser Aspekte wurden die zur Auswahl stehenden Fabrikate auf Lieferfähigkeit, Versorgungssicherheit und Wirtschaftlichkeit in der Wartung geprüft. Der neue Abfangjäger ist für einen Einsatz von 40 Jahren vorgesehen. Das Projekt umfaßt nach der Beschlussfassung der Bundesregierung von August 2002 (Hochwasserkatastrophe) 18 Flugzeuge. Stabilität und Verläßlichkeit in der Zulieferung von Ersatzteilen und in der Wartung von Verschleißteilen spielen somit in der Beurteilung eine sehr große Rolle. Nach diesen ersten Überprüfungen wurde zum Jahreswechsel 2000/2001 ein "Request for Information" (RFI) an folgende Flugzeughersteller geschickt:
- Boeing (FA-18 EF Super Hornet)
- Eurofighter Ges.m.b.H. (Eurofighter/Typhoon)
- Lockheed Martin (F-16 Block 50/52 Fighting Falcon)
- Dassault Aviation (Mirage 2000-5)
- Saab-BAE-Systems (JAS 39 Gripen)
Mit den RFIs wurden die Produzenten eingeladen, grobe Richtpreise und genauere Informationen über die Möglichkeit von Gegengeschäften einzubringen. Wie bei der Draken-Beschaffung bzw. wie jüngst beim Ankauf des Mehrzweckhubschraubers S-70 "Black Hawk" wird auch bei der Nachbeschaffung des Abfangjägers die Höhe der Gegengeschäfte vertraglich fixiert. Es geht dabei um Gegengeschäfte, die den Beschaffungswert bei weitem übersteigen. Diese Kompensationsgeschäfte stimulieren die Wirtschaft durch sofort anlaufende Aufträge für die Industrie, gewährleisten einen Technologietransfer auf Dauer und sichern Arbeitsplätze.
Der Landesverteidigungsrat hat der Bundesregierung, insbesondere aber dem Verteidigungsminister, am 9. Juli 2001 empfohlen, ehestens verbindliche Angebote für die Nachfolge eines Luftraumüberwachungsflugzeuges einzuholen. Konform mit der politischen Willensbildung hat das Bundesministerium für Landesverteidigung die Realisierung der Drakennachfolge in Angriff genommen. Als erster Schritt ist das Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Finanzen (BMF) herzustellen. Ein umfangreiches Konvolut über das Gesamtvorhaben ist dem BMF Anfang Juli übermittelt worden. Die umfangreiche Dokumentation ist in der zweiten Augustwoche um weitere Unterlagen, wie einer Beschreibung des Leistungsgegenstands, einer Anschaffungs- und Betriebskostenkalkulation sowie um die Einsicht in die Leistungsbeschreibung, ergänzt worden. Am 14. September 2001 übermittelte das Finanzministerium das gegengezeichnete Dokument.
Damit waren alle Voraussetzungen zum Einholen konkreter Offerte von den Herstellern erfüllt, die dann ausführlich vergleichend analysiert und bewertet wurden. Auf Grundlage dieser Ergebnisse ist dann die definitive Typenentscheidung am 2. Juli 2002 im Ministerrat gefallen.