Minister Darabos kündigte in den letzten Tagen den Ankauf von Drohnen für das Bundesheer an. In verschiedenen Medienberichte wurden auch Eckdaten zu Leistung und Preis der Systeme veröffentlicht.
So sollen für das Bundesheer sechs Drohnensysteme mit je zwei bis vier unbemannten Fluggeräten angeschafft werden somit in Summe mind. 12 bis max. 24 Fluggeräte. Jedenfalls so stellt der Minister fest sollen diese Drohnen nicht das Potential haben bewaffnet zu werden (!) sondern nur zur Aufklärung.
Redlich bemüht sich Minister Darabos auch den zivilen Nutzen solcher Systeme darzustellen.
Aufgrund der Kriminalitätsentwicklung im Burgenland möchte er Drohnen für die Grenzraumüberwachung einsetzen sowie im Falle von Lawinen- und anderen Naturkatastrophen. Keinesfalls soll damit aber die Privatsphäre von Menschen auskundschaftet werden...
Und er verspricht sich eine Kostenersparnis, wenn anstatt der bisher eingesetzen Alouette III und OH-58 Hubschrauber „eine Art Modellflugzeuge an der Grenze tätig wären“.
www.airpower.at hat recherchiert was in der erwähnten Preisklasse an Gerät zu bekommen ist und was dieses allenfalls leisten kann.
„Drohnen, Drohnen und Drohnen“
Umgangssprachlich hat sich der Begriff „Drohne“ ganz allgemein als Bezeichnung für unbemannte Luftfahrzeuge eingebürgert. Die Fachwelt hat sich, aufgrund des Fortschreitens der Technik, begrifflich bereits weiter entwickelt. „Modellflugzeug“ fällt jedenfalls nicht in dieses Spektrum.
Der Begriff „Drohne“ ist heute nur noch für jene Klasse an unbemannten Systemen geläufig welche einen vorher einprogrammiertes Programm abfliegen. Im Gegensatz zum „Modellflugzeug“ können diese Geräte ihren Kurs und die Geschwindigkeit nach dem Start selbstständig einnehmen, entsprechend der ursprünglichen Programmierung zeitgerecht ändern, aufgrund von Wettereinflüssen etwaig notwendige Kurskorrekturen eigenständig vornehmen und am Ende der Strecke eigenständig die Landesequenz im Prinzip ein kontrollierter Absturz einleiten. Die wieder verwertbaren Bestandteile des Geräts werden geborgen und kommen in einer neuen Drohne wieder zum Einsatz.
Dieses Anwendungs-Prinzip findet man heute bei Zieldarstellungs-Drohnen welche im Rahmen von Scharfschieß-Übungen der Fliegerabwehrtruppen verwendet.
Darüber technisch hinaus gehende Geräte werden im internationalen Sprachgebrauch als „Unmanned Aerial Vehicles“ (UAV) bezeichet auf Deutsch „unbemanntes Luftfahrzeug“.
Zusätzlich dazu hat sich als Bezeichnung für das Gesamtsystem bestehend aus dem Fluggerät und den zugehörigen Bodenstationen für Start/Landung, Datenanbindung und Flugführung die Bezeichnung im internationalen Sprachgebrauch der Begriff „Unmanned Aircraft Systems“ (UAS) eingebürgert.
Im Unterschied zur „Drohne“ gibt es bei UAV eine permanente Funkanbindung um dem Fluggerät bei Bedarf eine Änderung des vorher gewählten Einsatzprofils zu übermitteln und natürlich auch um die gesammelten Informationen in Echtzeit zu erhalten. Wie die Drohne kann auch das UAV selbstständig fliegen. Der Pilot an der Steuerkonsole hat keinen Zugriff auf die aerodynamischen Steuerflächen oder die Triebwerkssteuerung des Luftfahrzeug sondern kann nur grundsätzlich Anweisungen geben wohin und wie hoch geflogen und wie lange und wo verweilt werden soll.
Man kann das vergleichen mit dem Kapitän eines Schiffes welcher dem Rudergänger befiehlt welchen Kurs er einschlagen soll.
UAV Vielfalt
Das Leistungsspektrum am UAV/UAS Sektor ist gewaltig.
Von Geräten die kaum schwerer sind als eine Flasche Wein, in einen Rucksack passen, für den Start per Hand in die Luft geworfen werden, deren Einsatzraum und Zeit kurzfristig auf das nähere Umfeld und gutes Wetter beschränkt ist und deren Sensoren nicht ausreichend Auflösung bieten um auf 100m Entfernung Mann von Frau zu unterscheiden, bis hin zu Maschinen die richtige Flugplätze für Start und Landung benötigen, höher, weiter und länger fliegen als jedes Verkehrsflugzeug der Welt und aus 20km Entfernung ein Autokennzeichen lesbar machen, ist alles möglich.
Eine allgemein gültige Klassifizierung für UAVs gibt es nicht.
Diverse zivile und militärische Institutionen haben hier Beiträge geliefert.
Das US Militär hat ein vierstufiges "Tier" System eingerichtet und unterteilt grob in Reichweiten und Flughöhen.
Die Luftfahrtbehörde eurocontrol teilt in "Class 0 bis 4" entsprechend der maximalen Abfluggewichte.
Und die NATO hat es in einem mind. 15 Jahre dauernden Prozess letztlich geschafft grob nach Abfluggewicht in nur drei Klassen zu teilen - "Class I bis III".
Da dem Erfindungsreichtum und den Wünschen an die Industrie speziellen Anforderungen gerecht zu werden kein Ende gesetzt ist kommt es immer wieder zu Ausreißern, deren Leistungsdaten sich schwer einordnen lassen.
Derzeit populäre Fachbegriffe für die Klassifizierung sind z.B.
- Micro bzw. Nano-UAVs sind Luftfahrzeuge deren Gewicht wenige Gramm und deren größe wenige Zentimeter beträgt.
Ihr Äußeres kann im kleinem Maßstab sowohl Hubschraubern als auch Flugzeugen ähneln, jedoch auch Insekten oder kleine Vögel imitieren.
- Mini-UAVs sind Luftfahrzeuge welche üblichwerweise tragbar sind, auf Entfernungen von wenigen Kilometern und bis in wenige hundert Meter Höhe fliegen.
Sie sind moderne Versionen des Spähtrupps und der Bedarfsträger der Information ist am Einsatzort des Fluggeräts.
- MALE (Medium Altitude Long Endurance)-UAVs weisen Flughöhen bis ca. 5km auf und werden über Distanzen deutlich über 100km sowie Flugzeiten die inzwischen auch schon die 24h Marke teils deutlich überschreiten können eingesetzt.
Hier beginnt die richtige Aufklärung. Die möglichen Sensorlasten von 30kg+ lassen entsprechend detailreiche Aufnahmen zu. In dieser Klasse finden sich auch die bewaffneten UAVs welche dann allerdings schon Nutzlasten jenseits der 100kg Marke aufweisen.
Auch ist hier schon eine deutliche Trennung zwischen dem UAV-Operator und dem Bedarfsträger der Information gegeben. Die Aufträge kommen von Ausserhalb. Die Information wird eingeholt, die Bilder analysiert und das Auswertungergebnis abgeliefert.
- HALE (HALE Altitude Long Endurance)-UAVs fliegen in Höhen von 10km+ und die Einsatzdistanzen sind für Strategische Anwendungen geeignet im Bereich von tausenden von Kilometern angesiedelt.
Informationen die hiermit eingeholt werden landen auf den Tischen von Politikern oder der Streitkräfteführung.
Die Systempreise - bestehend aus den Kosten der Luftfahrzeuge, den Kosten der Sensorlasten, der Programmier- und Steuerunsgtechnik, der Funktechnik sowie sonstigem Zubehör von Behältern über Werkzeuge, Starthilfesystemen bis hin zu Fahrzeugen welche das alles zum Einsatzort befördern - beginnen bei rund EUR 250.000,- für tragbare Systeme bestehend aus einer Bodenstation, der Datenübertragungstechnik und zwei bis drei UAVs.
Steigen Abfluggewicht, Spannweite und Reichweite des UAV werden die Kosten schnell unproportional größer da man Fahrzeuge für den Transport der Systeme benötigt. Nicht nur das Gewicht des Fluggeräts steigt sondern auch des ganzen Zubehörs. Tragbare Antennen sind nicht mehr ausreichend, man benöigt auch dafür Fahrzeuge. Die Stromversorgung muss sicher gestellt werden und benötigt Generatoren.
Mit steigender Reichweite und Flugdauer muss auch für die Bedienmannschaft ein entsprechendes Umfeld geschaffen werden und tragbare Steuerpulte werden durch Container mit Konsolen ersetzt. Von Hand gestartete Modell verschwinden schnell und werden durch System ersetzt welche Katapulte benötigen.
Ab wenigen hundert Kilo Abfluggewicht ist mit Katapulten schluss, ab da benötiget es richtige Start und Landebahnen. Und steigt die Reichweite über einigen hundert Kilometer ist selbst mit dem höchsten transportablen Mast die Funkverbindung nicht mehr zuverlässig zu gewährleisten und es kommen nach und nach Satellitenverbindungen für die Steuer- und Sensordatenübertragung zum Einsatz.
Entsprechend steigen auch die Betriebskosten der Systeme rasch an.
Die von Hand gestarteten System noch von gewöhnlichen Soldaten nach kurzer Ausbildung bedient und gewartet werden.
Die Auswertung der ausgespähten Informationen geschieht unmittelbar vor Ort.
Bei größeren Systemen steigt der Bedarf an gut ausgebildeten Spezialisten stark an.
Ausgebildete Piloten, Luftfahrttechniker, Luftbildauswerter sowie Funktechniker und Satcomspezialisten sind am Werk um die Systeme zu betreiben.
Die Beschaffung strategischer Systeme kostet Milliarden, deren Betrieb jedes Monat Millionen von Euro.
Inzwischen berichten die Medien am häfigsten von bewaffneten UAVs.
Die Einsätzen bewaffneter UAVs vor allem durch die USA im mittleren Osten und durch Israel in Nahost haben in der Allgemeinheit den Eindruck vermittelt, dass dies die Norm bei der Verwendung unbemannter Luftfahrzeuge ist. Wahr ist viel mehr, dies ist in der Gesamtbetrachtung ein kleiner Randbereich.
Die überwiegende Mehrzahl der am Markt befindlichen aus Systeme sind unbewaffnet und werden nur zur Informationsbeschaffung eingesetzt.
In den meisten Fällen ist die „Nutzlast“ im Rahmen der Tragfähigkeit des jeweiligen UAVs flexibel wählbar. Beginnend von optischen Systemen mit Echtzeit Videoübertragung im Taglicht sowie Infrarotmodus über Fotokameras mit unterschiedlicher Auflösung und Brennweite, bilddarstellenden Radargeräten bis hin zu Systemen die Funk-, Handynetze sowie andere elektronische Signale überwachen können. Noch in Erprobung sind Einsätze mit Lautsprechern oder zum Abwurf von Flugblättern.
Bestens bekannt sind wie bereist erwähnt bewaffnete UAVs. Die derzeit diesbezüglich im Einsatz befindlichen Geräte sind Weiterentwicklungen ehemals zur Aufklärung entwickelter unbemannter Fluggeräte.
Da diese unbemannten Luftfahrzeuge natürlich nebst der Bewaffnung weiterhin ihre Sensoren sowie die Datenübertragungstechnik mit an Bord haben benötigen sie entsprechend höhere Nutzlastkapazität bzw. besitzen gegenüber ihren unbewaffneten Varianten geringere Reichweite und max. Flugdauer.
Wie Minister Darabos bereits erwähnt hat erwägt er nicht in diese Richtungen zu gehen. Dies ist finanziell sicher gestellt. Die Kosten eines UAS Reaper welches sich für bewaffnete Einsätze eignet liegen bei ca. EUR 150 Mio. für eine Bodenstation und drei UVAs....ohne Bewaffnung versteht sich.
Das größte UAV der Welt die Global Hawk gibt es nur als unbewaffnete Variante. Trotzdem beeindruckt das Gerät mit seinen Daten. Etwa 40m Spannweite, ein Abfluggewicht von rund 12.000kg, eine Reichweite von weit über 10.000km und Flughöhen bis 20.000m haben ihren Preis die Deutsche Bundeswehr beschafft fünf dieser Geräte zu gesamt 1,2 Milliarden Euro. Auch das hat Darabos offensichtlich nicht im Sinn.
Aber warum in die Ferne schweifen. Auch in Österreich gibt es einen Hersteller von unbemannten Fluggeräten mit internationaler Reputation.
Die Geschichte der CAMCOPTER® Systeme des Wiener Unternehmers Hans Georg Schiebel ist mittlerweile 20 Jahre alt. Das Topprodukt der seither ununterbrochenen Bemühungen um Verbesserung und Verbreiterung des Einsatzspektrums ist seit 2005 der CAMCOPTER® S-100.
Mit einer max. Startmaße von 200kg und immerhin 50kg Nutzlast kann er ein dieser Gewichtsklasse entsprechendes stabilisiertes elektrooptisches System mehrere Stunden lang und deutlich über 100km weit tragen. Weltweit einzigartig ist der S-100 sogar in der Lage voll autonom auf Schiffen zu starten und zu landen.
Weltweite Exporte und prominente Nutzer - auch wenn Schiebel aus Gründe der Vertraulichkeit nicht viel darüber spricht - geben dem Konzept - es benötigt für respektable Sensorlasten und Reichweiten keine Start und Landebahn - recht.
Und mit steigender Anzahl jener, welche versuchen das Konzept zu kopieren und trotz erheblicher Mittel scheitern, wächst Schiebels Selbstvertrauen - der Nachfolger ist schon im Stadium der fortgeschrittenen Planung.
Schiebel gab im Rahmen einer Präsentation für die Presse die Kosten für ein UAS bestehend aus aus einer Bodenstation, zwei S-100 UAV samt durchschnittlicher Sensorlast mit ca. EUR 2 Millionen an.
Auch dieses Gerät liegt somit deutlich über dem von Darabos in den Medien erwähnten finanziellen Rahmen.
Ziemlich am untersten Ende des dargestellten Leistungsspektrums finden sich die MiniUAVs. Es sind dies Geräte welche tragbar sind, dessen Sensorlast sich deutlich unterhalb von 1kg bewegt, deren Flughöhe in Metern und nicht in Kilometern angegeben wird und deren Einsatzbereich sich innerhalb überschaubarer zeitlicher und räumlicher Grenzen bewegt.
Solche Geräte kommen international immer häufiger zur Anwendung etwa um die Umgebung des eigenen Feldlagers zu überwachen oder um sich im Rahmen einer Patrouille eine Häusergruppe oder ein kleines Dorf anzusehen bevor man hinein marschiert oder kurzfristig einen Weg auszukundschaften den man gleich beschreiten will.
Zur Überwachung größerer Gebiete sind sie mangels Reichweite, Ausdauer und Flughöhe nicht geeignet. Die Datenanbindung von UAVs ist quasioptisch. Das bedeutet es muss eine permanente Sichtverbindung zwischen der Antenne am Boden und dem UAV im Flug bestehen und die Tragbarkeit der Systeme setzt deren Größe und Gewicht natürliche Grenzen.
Da die Flughöhe von Mini UAVs über Grund jedoch mit max. rund 150m begrenzt ist sind auch der Funkreichweite Grenzen gesetzt. Selbst wenn man als Aufstellungsort der Antenne einen höher gelegenen Punkt wählt wie z.B. einen Hügel, sind die max. 10km Einsatzradius wohl nur in wenigen Fällen voll auszuschöpfen. Der maximalen Flugdauer sind mit ca. 60 Minuten enge Grenzen gesetzt. Wie gesagt Apparate für Einsätze mit zeitlich und räumlich überschaubaren Grenzen. Und auch das Wetter muss mitspielen.
Keine 5kg schwer und nur mit einem relativ schwachen Elektromotor angetrieben muss der vorherrschende Wetterlage viel Beachtung geschenkt werden.
4-5 Beaufort (30-40km/h) in Bodennähe ist wohl das höchste der Gefühle.
In einer Höhe von 100m über Grund ist dabei auf Basis des logarithmischen Windprofils schon mit rund 60km/h Wind zu rechnen und damit schon im Bereich der Höchstgeschwindigkeit dieser MiniUAVs. Das Fluggerät würde also mit Vollast gerade einmal die Position halten können. Das ist auch einer der Gründe weshalb MiniUAVs nicht über dem Bereich der bodennahen Luftschichten geflogen werden - die Windstärken darüber würden sie einfach verblasen.
Um den Unwägbarkeiten des Wetters und etwaiger sonstiger Vorkommnisse gerecht zu werden, ist die reale maximale Einsatzdauer und Reichweite deutlich unter der maximalen technischen Spezifikation anzusetzen. Ähnlich wie bei bemannten Flugzeugen gibt es auch bei UAVS somit eine Reserve mit welcher im Einsatz nicht geplant wird. Die Deutsche Bundeswehr begrenzt deswegen die max. Einsatzdauer ihrer Aladin UAVs auf 30 Min. ausgehend von einer technisch theoretisch möglichen Flugdauer von ca. 60 Min.
Das reicht für Einsätze in bis zu 5km Entfernung und das dürfte abhängig von der Geländeform auch die Grenze des real möglichen darstellen.
Auch zwingt die Qualität des Videobildes zu einer möglichst geringen Flughöhe und damit begrenzten Einsatzentfernung.
Das reicht für den gedachten Einsatzzweck - den Schutz der Soldaten vor Überraschungen in der unmittelbarfen Umgebung - vollkommen.
Gewicht, Brennweite Auflösung der Kamera und die Kapazität der Datenübertragung lassen Personen auf Entfernungen von rund 100m nur schemenhaft erkennen - eben gerade gut genug damit ein Trupp Soldaten sich vor Überraschungen schützen kann.
Mit MiniUAVs besteht die Möglichkeit die nähere Umgebung eines Lagers zu überwachen und z.B. auch tote Winkel zu überprüfen, die von den Wachen im Lager nicht eingesehen werden können.
Auch ist es möglich z.B. bei Konvois uneinsehbare Straßenabschnitte kurzfristig auszuspähen.
Die ursprüngliche Idee dahinter - eine fliegende Kamera einige hundert Meter vor zu schicken um einen Blick "ums Eck" zu erhaschen, anstatt einen Spähtrupp auszuschicken und möglicherweise in eine Gefahrensituation zu bringen.
Für solche und ähnliche Anwendungen wurden MiniUAVs entwickelt und werden sie eingesetzt.
Das MiniUAV kann deswegen viel mehr die moderne Version eines Spähers beschrieben werden.
Denn die Bildqualität eines MiniUAVs bei weitem nicht ausreichend um jene Informationen bereitszustellen welche Aufklärer benötigen um ihre Analysen durchführen zu können.
Kostenersparnis
Von „billigen“ Einsätzen kann aber nicht unbedingt gesprochen werden. MiniUAVs haben im Einsatz wesentlich höhere Wartungsanforderungen als nur Akkus aufladen. So gleicht die Landung eines Starrflügel-MiniUAVs eher einem kontrollierten Absturz. Die technischen Lösungen sind unterschiedlich und reichen vom kontrolliertem Zerbrechen mit Hilfe von Sollbruchteilen über Stoßfängerelemente und Airbags bis hin zu Fallschirmen und Fangnetzen.
Technisch sind die MiniUAVs so konstruiert, dass die einzelnen defekten Bauelemente rasch getauscht und das Fluggerät schnell wieder einsatztauglich gemacht werden kann.
Bauelemente die ihren Preis haben immerhin bestehen diese "Modellflugzeuge" aus high tech Komponenten, müssen bei defekten rasch instand gesetzt werden können und ihre spezifizierte Leistung unter Kampfbedingungen zuverlässig erbringen.
Daraus resultiert ein Preis des einzelnen Fluggeräts von mehreren zehntausend Euro. Genaue Zahlen für die Betriebskosten sind nicht zu ermitteln.
Bei der deutschen Bundeswehr, wo man intensive Erfahrungen mit dem Einsatz solcher MiniUAVs hat alleine im Jahr 2008 gab es rund 3.000 Einsätze mit der „Aladin“ UAV sind die entsprechenden Finanzdaten Verschlussache und werden somit nicht veröffentlicht.
Der Einsatz solcher Drohnen erspart mangels Reichweite keine Soldaten vor Ort.
Allerdings müssen sich diese um einen Blick in die nähere Umgebung zu werfen nicht in Gefahr begeben.
Dies rechtfertigt den Einsatz der recht teuren MiniUAVs, deren Systempreis immerhin dem eines Luxus-Sportwagens entspricht.
Jedenfalls sollte sich eine seriöse Beschaffung auch mit den realen Betriebskosten auseinander setzen bevor man sich wieder Schmuckstücke beschafft deren Betrieb mangels Finanzierung nicht gesichert ist.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Ganz zum Schluss noch ein Absatz der im Zusammenhang mit UAVs jedenfalls angesprochen werden muss. Anders als im den bemannten Luftverkehr gibt es bei UAVs noch viele Einschränkungen technischer und rechtlicher Art welche deren Verwendung in zivil kontrolliertem Luftraum praktisch unmöglich macht. Die europäische Flugsicherheitsbehörde Eurocontrol empfiehlt die Verwendung von UAVs nur im abgesperrten Luftraum - weit weg von allem anderen Flugverkehr.
Ähnliches gilt für bewohntes Gebiet. Somit gibt es weltweit derzeit kein UAV mit dem eine Teilnahme am normalen Flugverkehr möglich ist.
Wo Flüge stattfinden werden diese mit Experimental-Zulassungen und Luftraumsperren durchgeführt.
In Deutschland, wo Heer und Polizei in Summe hunderte unbemannte Luftfahrzeuge besitzen und betreiben und ebenso in den USA bzw. auf EU Ebene sind die gesetzgebenden Körperschaften damit befasst entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen. Dies wird absehbar noch Jahre dauern. In Österreich ist man noch nicht mal so weit.
Bis dahin ist an einen Routine-Betrieb außerhalb militärisch kontrollierter Gebiete noch gar nicht zu denken. Zumal sich auch die Frage stellt ob MiniUAV die noch festzulegenden Bau- und Betriebsvorschriften je erfüllen werden können oder für immer in ihren militärischen Habitate bleiben müssen.
Die große Problematik beim Betrieb von UAVs dreht sich primär um zwei technisch nicht zufriedenstellend gelöste Problematiken. Zum einen muss geklärt werden wie der UAV-Pilot die Umgebung der Drohne wahrnehmen können muss um am Luftverkehr teilnehmen zu können.
Zum anderen ist die Zuverlässigkeit der Funkverbindung zwischen Bodenstation und Fluggerät ein Schwachpunkt.
Beispiele von Unfällen gibt es genug. Der inzwischen weltweite Einsatz von UAVs vor allem in Krisengebieten bleibt nicht ohne Zwischenfälle.
Während des Einsatzes im Tschad ging eine irische MiniUAV verloren. Die Flugunfalluntersuchung ergab, dass das UAV nach Verlust der Funkverbindung automatisch die Heimatbasis ansteuerte. Allerdings hatte man vergessen das UAV umzuprogrammieren und so waren als Heimatbasis noch die GPS Koordinaten der Kaserne in Irland einprogrammiert. Das UAV ging somit auf Kurs Irland und ward nie wieder gesehen.
So komisch das klingt zeigt es doch wie schnell aus einem unbemannten ein ungelenktes Luftfahrzeug wird. Und eben diese daraus resultierenden rechtlichen und technischen Probleme im UAV Betrieb sind noch offen.
Grenzraumüberwachung und Katastropheneinsätze?
Eine mögliche Verwendung zur Grenzraumüberwachung oder für Katastrophenhilfe mit UAVs jeder Leistungsklasse steht luftfahrtrechtlich auf schwachen Beinen.
Für den Einsatz von UAVs müssen zumindest temporär Luftraumsperren verhängt werden.
Ob das für einen ganzen Grenzbereich praktikabel ist sei dahin gestellt - zumal die Möglichkeit gegeben ist, dass sich das UAV auf die andere Seite der Grenze verirrt - was in erster Konsequenz eine Luftraumverletzung zur Folge hätte und in Folge betreten Öst. Soldaten dann fremdes Staatsgebiet um sich das teure Gerät wieder zu holen...oder wie?
Richtig problematisch wirds bei Katastropheneinsätzen wenn den Hubschrauberbesatzungen physische Höchstleistungen während Rettungs- und Transportflügen abverlangt werden.
Hier den Luftraum zusätzlich mit unbemanntem Gerät zu verdichten - das was machen soll(?) - ist fast schon kriminell.
Solche Einsätze als Argument für die Beschaffung vorzubringen entspringt somit einer Geisteshaltung die es offenbar nicht zulässt Beschaffungen auf Grund militärischer Notwendigkeiten zu begründen.
Zwanghaft muss offenbar eine "zivile Verwendbarkeit" in den Vordergrund geschoben welche in der Realität kaum praktikabel ist.
Inzwischen hat das Innenministerium den Wünschen von Norbert Darabos nach einem Assistenzeinsatz - mit oder ohne Drohnen - eine klare Absage erteilt.
Das Burgenland sei eines der sichersten Bundesländer und es gäbe keinen Anlass, auf diese Art die Bevölkerung zu verunsichern.
Das Innenministerium betont auch, dass ein eventueller Einsatz selbstverständlich mit alle technisch sinnvollen Mitteln durchzuführen ist
Es muss allerdings bezweifelt werden ob ein UAV solch ein Mittel ist.
All das tut jedoch einer Verwendung von MiniUAVs zum Schutz der Truppe bei Auslandseinsätzen keinen Abbruch. Sie sind eine wertvolle Ergänzung um kleinräumige Spähaufgaben durchzuführen ohne dabei Soldaten potentiell zu gefährden. Wer jedoch dem Gerät Fähigkeiten zuzuspricht die es nicht hat der tut dem Projekt nichts gutes.
Martin Rosenkranz
Link: Marktübersicht MiniUAV:
http://en.wikipedia.org/wiki/Miniature_UAV
“Commando Olympics” - MiniUAVs in Afghanistan
Beispiele Systempreise:
Type: Euro Hawk, Hersteller Northrop Grumman & Cassidian USA/BRD
Startmaße: 14.628kg, Spannweite: 40m, Reichweite 22.780km, Flugzeit: 36+h
1 UAV, 1 Bodenstation
EUR 500 Millionen
Type: Heron TP, Hersteller IAI Israel
Startmaße: 4.650kg, Spannweite: 26m, Reichweite 7.400km, Flugzeit: 70h
7 UAVs, 2 Bodenstationen, 10 Jahre Wartungsvertrag, +länderspezifische Modifikationen
EUR 370 Millionen
Type: MQ-9 Reaper, Hersteller General Atomics USA
Startmaße: 4.760kg, Spannweite: 20m, Reichweite 1.850km, Flugzeit: 28h
7 UAVs, 2 Bodenstationen, 10 Jahre Wartungsvertrag, +länderspezifische Modifikationen
EUR 297 Millionen
Type: RQ-11B Raven , Hersteller AeroVironment USA
Startmaße: 2kg, Spannweite: 1,3m, Reichweite 10km, Flugzeit: 60min
12 UAVs, 4 Bodenstationen
EUR 2,4 Millionen
Type: S-100, Hersteller Schiebel Österreich
Startmaße: 200kg, Rotordurchmesser: 3,4m, Reichweite 100-200km, Flugzeit: 6h
2 UAVs, 1 Bodenstation
EUR 2 Millionen