Gegenargument: Jene Mitarbeiter der Firmen die durch den - unbewaffneten - Sikorsky-Kauf fest gebundene "Memoranda of Understandings" über Zulieferungs-, Lizenz- oder Subauftraäge erhalten haben, können diese Arbeitsplätze inzwischen sehr wohl belegen.
Da in Österreich - aus historischem Desinteresse und hohen Investitionskosten - der Aerospace Bereich, im Gegensatz zur Autozuliefererindustrie, auf eine kleine Anzahl von immer den gleichen Firmen beschränkt ist, ist es ein Leichtes jene Unternehmen (Pankl, Fischer, Ranshofen, Testfuchs etc…) zu ihrer Standortsicherung bzw. zur Schaffung neuer Arbeitsplätze zu befragen.
Jene sind aus den Abschlüssen seit 2000 voll im Schwärmen.
Da ja in der Kaufsumme für die "LRÜ-Flugzeuge" ungleich grössere Volumen zur Erfüllung ausgeschrieben sind, haben etwa BAE-Saab bereits 38 und Lockheed 75 solche MoUs mit österreichischen Firmen gezeichnet.
Für die Region selbst sind Konzepte für den Standort von den Anbietern gefordert, für welche jeweils die Partnerunternehmen (EADS, US-Industrie oder Wallenberg-Gruppe) herangezogen werden.
Im Gegensatz zu Hrn. Fußi's Ausführungen wurden jene eingegangenen Verpflichtungen beim Draken-Kauf übererfüllt, bzw. laufen bis heute nachvollziehbar weiter.
Und an der Draken-Nachfolge hängen nicht nur 200 Arbeitsplätze am Fliegerhorst Hinterstoisser sondern der ganze Standort "Fliegerhorst Zeltweg" mit an die 1000 Arbeitsplätzen!
Betroffene Bevölkerung in den von der Stationierung betroffenen Regionen
6.1
Zitat: "Die Demokraten": Die Bevölkerung der betroffenen Regionen leidet nicht nur unter einer enormen Lärmbelastung und einer Verschmutzung der Luft durch Kerosin.
Des weiteren sind Abstürze bei Start- bzw. Landemanövern eine reale Gefahr.
Gegenargument: Wer sich die seriöse Mühe macht, den sog. "Lärmteppich" des Drakens - eines Turbojet-Flugzeuges der 50er Jahre - mit demselben heutiger Jets zu vergleichen, der wird eine - angenehme - Überraschung erleben !
Moderne Kampfflugzeuge benötigen - mit zwischen 400m und 800m - wesentlich kürzere Startstrecken als der Draken (etwa 1.600m) und können aufgrund stärkeren Auftriebes erheblich steilere Steigwinkel als auch wesentlich früher Kurven fliegen (ähnlich wie moderne Verkehrsflugzeuge).
Deswegen ist mit Sicherheit eine erhebliche Reduktion des heutigen zugegebenermaßen enormen Lärmteppichs zu erwarten.
Wir möchten den genannten Stellen nicht vorgreifen, aber die Bereitschaft im Sinne der Entlastung der Anrainer mit den neuen Flugzeugen möglichst lärmarme Abflugprofile zu erarbeiten wird beim BMLV, den Luftstreitkräften, beim Fliegerregiment 2 am Fliegerhorst Zeltweg und beim Überwachungsgeschwader zweifellos gegeben sein.
Betreffend der Gefahr von Abstürzen bei Start- bzw. Landemanövern sind diese wohl bei den derzeitigen alten Flugzeugen um ein vielfaches höher als bei Neuflugzeugen.
6.2
Zitat: "Die Demokraten": Die Stationierung neuer Abfangjäger würde in den betroffenen Regionen sogar Arbeitsplätze kosten.
In Fohnsdorf (Nachbargemeinde von Zeltweg in der Stmk) soll eine neue Therme entstehen die weit über 300 Arbeitsplätze schaffen und tausende Besucher in die Region locken wird.
Die Investoren würden bei einer Erhöhung der Flugtätigkeit Abstand von der Realisierung dieses Projektes nehmen.
Des weiteren steht ein Ankauf und damit verbundene Belastungen die unter 6.1 aufgezählt sind, sicher im Widerspruch zum oft gepriesenen "Wellness- und Urlaubsland Steiermark."
Gegenargument: "Die Demokraten" werden das Wellness- und Urlaubsland Steiermark schon etwas in die gesamtstaatlichen Aufgaben einer ebensolchen souveränen Demokratie einbringen müssen - ganz nur mit Wellnes-, Fun- und Eventgesellschaft wird es nicht abgehen - weder in Fohnsdorf noch irgendwo anders in Europa. Hier hat vermutlich die von Saab beauftragte IWI Studie der Sorge Pate gestanden, wonach ein Gripen-Zentrum fremde Staffeln sogar zum Scharfschiessen anziehen würde. Inzwischen ist klar, dass es kein "Agressor-Flying" oder "Luftzielschiessen" geben wird (die halbe Steiermark müsste für eine solches Vorhaben entsiedelt und instrumentiert werden). Daher ist eine signifikante Erhöhung der Flugtätigkeit nicht abzusehen zumal sowohl der Draken als auch die Saab105 ausgeschieden und stückzahlmäßig nur zu 50% bis 60% durch Neuflugzeuge ersetzt werden.
6.3
Zitat: "Die Demokraten": Ein sehr wichtiger Punkt, der gegen den Ankauf spricht, betrifft zwar in der Gesamtheit gesehen "nur" ein paar tausend ÖsterreicherInnen, diese aber massiv und eventuell mit katastrophalen Folgen.
In den betroffen Regionen kommt es automatisch zu einer massiven Abwertung der Immobilien, Grundstücke, Eigenheime etc.
Wer ersetzt diesen Wertverlust den betroffenen BürgerInnen?
Dies kann bei grundbücherlich besichterten Darlehen, durch den veränderten Schätzwert, bis hin zur Zwangsversteigerung der eigenen vier Wände führen!
Gegenargument: Nicht dieses aber sehr ähnliche Probleme haben unzählige ÖsterreicherInnen.
Überall gibt es Menschen die Industriebetriebe, Einkaufszentren, Autobahnen, Schnellstrassen, Eisenbahntrassen in ihrer unmittelbaren Umgebung als massive Einschränkung ihrer Lebensqualität erleben.
Eine Vorgangsweise nach dem Florianiprinzip kann jedoch nicht in Frage kommen.
Immerhin besteht der Fliegerhorst Zeltweg seit 1937 und seit 1957(!) operieren von dort aus Düsenflugzeuge.
Ein Gutteil der betroffenen Eigenheime ist also im Bewusstsein der Nähe eines Militärflugplatzes errichtet worden.
Bezüglich des Ersatzes des Wertverlustes kam es im Zuge des Drakenankaufes zwischen dem Bund und dem Land Steiermark zu einem Vertrag aus welchem 69 Familien eine Ablöse für ihre Grundstücke und Häuser sowie 288 Familien Abschlagszahlungen als Ausgleich für die Lärmbelästigung in der Umgebung von Zeltweg und Graz/Thalerhof erhalten haben.
Zitat: "Die Demokraten": Diese 6 Punkte sind der Grund des Antrages auf Einleitung eines Volksbegehrens und zeigen wohl bei genauer Betrachtung, dass objektiv gesehen ein Ankauf NICHT im Sinne der ÖsterreicherInnen sein kann. Da aber die Regierung gegen das Volk agiert, die Meinung des Bürgers NICHT berücksichtigt, sehen wir dieses Volksbegehren als letzte Chance den Ankauf von Abfangjägern noch zu verhindern.
Gegenargument: Fazit: "Schutz und Hilfe" für die Bevölkerung kann nur im Sinne der ÖsterreicherInnen sein, diese bestmöglich zu gewährleisten ist ehernste Pflicht jeder Regierung.
Die traditionell repräsentative Demokratie in Österreich als "agieren gegen das Volk" zu interpretieren mag die Eigenheit einer Partei sein die sich zwar "Die Demokraten" nennt aber offenbar nicht einmal das Bundes-Verfassungsgesetz kennt.
Denn regieren kann nur funktionieren wenn auch unpopuläre Maßnahmen umgesetzt werden wenn diese als zweckmäßiges Mittel zur Erreichung eines gesamtstaatlichen Zieles notwendig sind.
Den "Demokraten" wäre sehr zu empfehlen etwas im Geschichtsbuch zu lesen und sich etwas mit den letzen Jahrhunderten zu befassen.
Sollten sie eine grössere Region der Erde benennen können, in der über einen längeren Zeitraum keine gewaltbehafteten Auseinandersetztungen oder Konflikte stattfanden, sollte man in der Tat eine Unterschrift Ihres Plebiszits empfehlen - aber wird sind leider noch nicht im Traumland.
Die europäische Arbeitsteilung mag kommen - aber am hoheitlichen Luftsektor sicher nicht vor 15 bis 20 Jahren !
In der Zwischenzeit wäre es geradezu obszön den nachhinkenden Reformstaaten von Nord bis Südost die Überwachung unseres Luftraumes aufzubürden.
Abschließend muss gesagt werden, dass ein Verfassungsgesetz welches der Bundesregierung den Ankauf von Abfangjägern untersagt umnöglich ist, da der Artikel 9a des Österreichischen Bundesverfassungsgesetzes die Regierung zur umfassenden Landesverteidigung verpflichtet. Diese umfassende Landesverteidigung ist zu Beginn des 21. Jahrhunderts ohne die erforderlichen Fliegerverbände mit strahlgetriebenen Militärluftfahrzeugen jedoch unmöglich geworden. Denn es ist international unbestritten, dass hinreichende Kapazitäten im Luftraum heutzutage die Grundvoraussetzung jeder militärischen Aktion sind - und Landesverteidigung ist eben eine solche.