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Prüfungsablauf und -gegenstand
1. Der RH überprüfte im ersten Halbjahr 2000 ausgewählte Bereiche des Hubschrauberwesens des österreichischen Bundesheeres insbesondere hinsichtlich des Zustandes und der Leistungsfähigkeit der Hubschrauberflotte sowie hinsichtlich Art und Umfang der von 1997 bis 1999 erbrachten Flugleistungen. Weiters bewertete er die Vorbereitung und die Umsetzung der politischen Vorgaben hinsichtlich der Beschaffung von "bewaffneten Mehrzweckhubschraubern".

Zu den Prüfungsmitteilungen des RH vom September 2000 nahmen die Fliegerdivision im November 2000 und das BMLV im Dezember 2000 Stellung. Der RH gab hiezu im Dezember 2000 seine Gegenäußerung ab.

Allgemeines
2.1 Im Juli 2000 verfügte das österreichische Bundesheer über 71 Hubschrauber, die im Wesentlichen auf drei Flugplätzen (Langenlebarn in Niederösterreich, Hörsching in Oberösterreich und Aigen im Ennstal in der Steiermark) sowie fünf Stützpunkten (Schwaz in Tirol, Klagenfurt in Kärnten, Punitz im Burgenland, Allentsteig und Wr. Neustadt in Niederösterreich) stationiert waren.

46 Hubschrauber (drei Typen, eine davon mit einem Bordmaschinengewehr bewaffnet) waren so genannte Verbindungshubschrauber und verfügten nur über eine geringe Transportkapazität (vier bis sechs Personen bzw. unter einer Tonne Nutzlast). Sie wurden zwischen 1967 und 1975 in den Dienst gestellt, zu militärischen Schulungs-, Verbindungs- und Sanitätstransportzwecken und insbesondere zur Grenzraumüberwachung und zu sonstigen Assistenzen sowie zum Rettungsdienst eingesetzt.

Die Eignung für die im Friedensbetrieb vorgesehenen Aufgaben war grundsätzlich gegeben, jedoch hinsichtlich der Allwettertauglichkeit bzw. der Nachtflugfähigkeit teilweise eingeschränkt. Insgesamt 25 Hubschrauber (Transportkapazität acht bis zwölf Personen, Nutzlast eine bis zwei Tonnen) waren den "leichten Transporthubschraubern" zuzurechnen. Drei Hubschrauber davon waren 1964 in den Dienst gestellt worden und hatten das Ende ihrer Erhalt- und Versorgbarkeit erreicht. Sie werden vermutlich im Laufe des Jahres 2001 ausgeschieden werden. Die übrigen instrumentenflugtauglichen 22 Hubschrauber in dieser Klasse waren im Jahr 1980 in den Dienst gestellt worden. Ab 1999 wurde mit der Modernisierung dieses Flottenteiles begonnen.

2.2 Bei Verwirklichung der Planungen des BMLV, insbesondere bei der Fortsetzung der 1999 begonnenen Modernisierung, ist der Betrieb der gesamten Flotte - mit Ausnahme der seit 1964 verwendeten Hubschrauber - jedenfalls bis in das nächste Jahrzehnt anzunehmen.

Betriebsaufwand
3.1 Der Aufwand für Material, Fremdwartung und Ersatzinvestitionen bei der Hubschrauberflotte stieg von 1997 bis 1999 von rd. 83 Mill. S auf rd.. 154 Mill. S an. Dies entsprach rd. 18% bzw. rd. 33% des Betriebsaufwandes für sämtliche Luftfahrzeuge des BMLV. Weitere rd. 120 Mill. S wurden aus Anlass der Grenzraumüberwachung für Beobachtungs- und Messgeräte investiert. Einer Aufwandsprognose des BMLV war zu entnehmen, dass die in den Jahren 1998 und 1999 getätigten Investitionen künftig einen kostendämpfenden Effekt nach sich ziehen sollten. So wird für die nächsten zehn Jahre ein Betriebsaufwand für die derzeitige Hubschrauberflotte von jährlich nur mehr rd. 77 Mill. S angenommen.

3.2 Der RH begrüßte die Bemühungen des BMLV hinsichtlich der Entwicklung von "Life-Cycle-Cost"-Berechnungen und empfahl, sie zu verstärken, um noch zuverlässigere Kennzahlen zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit von Systemen zu gewinnen.

Planungsvorgaben für den militärischen Bedarf
4.1 Im Vergleich zu den - laufend aktualisierten - Planungen für den militärischen Bedarf an Hubschraubern bestand ein Überhang an Verbindungshubschraubern von bis zu zwei Staffeln (eine davon für Sanitätszwecke). Hingegen wiesen die Planungen einen erheblichen zusätzlichen Bedarf an leichten und mittleren Transporthubschraubern aus.

4.2 Der RH anerkannte, dass sich der Stand der Planungsgrundlagen gegen über früher verbessert hatte. Er empfahl jedoch, jedenfalls die Planungen laufend zu aktualisieren und zu vervollständigen, um für künftige Beschaffungsvorhaben qualitative, quantitative und infrastrukturelle Erfordernisse zeitgerecht ableiten zu können.

Nach Ansicht des RH erlaubte der Überhang an Verbindungshubschraubern keinen Rückschluss auf ihre Auslastung, weil gerade diese Hubschrauberklasse intensiv in die Aufgabenerfüllung für zivile Bedarfsträger eingebunden war. Weiters wird der plangemäße Bedarf an Transporthubschraubern auch durch das laufende Beschaffungsvorhaben nur teilweise gedeckt werden.

4.3 Das BMLV teilte mit, dass es bestrebt sei, die Planungsgrundlagen zu vervollständigen bzw. zu aktualisieren und die personellen Kapazitäten hiefür zu verstärken. Der Überhang an Verbindungshubschraubern sei historisch bedingt und resultiere aus dem Konzept der Raumverteidigung.

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Letzte Aktualisierung: 11.05.2001