Gute Leistungen trotz erheblicher Ausrüstungsmängel.
Prüfungsgegenstand waren Ausgewählte Bereiche des Hubschrauberwesens im österreichischen Bundesheer hinsichtlich Zustand und Leistungsfähigkeit, sowie Art und Umfang der von 1997 bis 1999 erbrachten Flugleistungen.
So beurteilt der Rechnungshof den Großteil der Hubschrauber, trotz ihres hohen Alters von 20-36 Jahren (aufgrund der Systempflege) als technisch geeignet. Bemängelt wird die Transportkapazität (zu große Anzahl leichter Verbindungshubschrauber), die durch laufende Beschaffungsvorhaben nur teilweise beseitigt werden.
Der Rechnungshof empfiehlt dem BMLV weiters, um eine finanzielle Abgeltung der Flugleistungen für zivile Bedarfsträger bemüht zu sein, immerhin 30% der Gesamtflugleistung oder öS 38Mio. 1999, sowie die Auflösung zweier Hubschrauberstützpunkte sowie die Beschaffung eines Ausbildungssimulators zur Senkung der Betriebskosten in Betracht zu ziehen. Der Rechnungshof anerkannte die Notwendigkeit von Assistenzflügen schon aufgrund des Übungseffektes und die Bemühungen den Umfang einzelner Assistenzleistungen, z.B. Kadaverbergung, einzuschränken.
Bemühungen des BMLV zuverlässige Kennzahlen durch Errechnung von Lebensdauerkosten zu erhalten werden begrüßt und sollen verstärkt werden.
Beim Beschaffungsvorgang der Mehrzweckhubschrauber wird das Vorgehen des BMLV als zielstrebig bezeichnet, lediglich die Unsicherheiten in der Finanzierungsfrage beeinträchtigten den Vorgang.
Zusammenfassend gab der Rechnungshof folgende Empfehlungen.
Beschaffungsvorhaben sollten eine aktuelle und vollständige Planung als Grundlage haben sowie nur nach Vorliegen einer gesicherten Finanzierung eingeleitet werden.
Flugleistungen für zivile Bedarfsträger sollen verringert, der Kostenersatz für diese Leistungen angestrebt werden und Einsparungsmöglichkeiten in den Bereichen Einsatzzulagen, Pilotenausbildung und im Betrieb von Stützpunkten wahrgenommen werden.