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Artikel 13., Staatsvertrag, Wiederherstellung eines unabhängigen und demokratischen Österreich
Verbot von Spezialwaffen 1. Österreich soll weder besitzen noch herstellen noch zu Versuchen verwenden: a) irgendeine Atomwaffe, b) irgendeine andere schwere Waffe, die jetzt oder in der Zukunft als Mittel für Massenvernichtung verwendbar gemacht werden kann und als solche durch das zuständige Organ der Vereinten Nationen bezeichnet worden ist, c) irgendeine Art von selbstgetriebenen oder gelenkten Geschossen, Torpedos sowie Apparaten, die für deren Abschuß und Kontrolle dienen, d) Seeminen, e) Torpedos, die bemannt werden können, f) Unterseeboote oder andere Unterwasserfahrzeuge, g) Motor-Torpedoboote, h) spezialisierte Typen von Angriffs-Fahrzeugen, i) Geschütze mit einer Reichweite von mehr als 30 km, j) erstickende, ätzende oder giftige Stoffe oder biologische Substanzen in größeren Mengen oder anderen Typen als solchen, die für erlaubte zivile Zwecke benötigt werden, oder irgendwelche Apparate, die geeignet sind, solche Stoffe oder Substanzen für kriegerische Zwecke herzustellen, zu schleudern oder zu verbreiten. 2. Die Alliierten und Assoziierten Mächte behalten sich das Recht vor, zu diesem Artikel Verbote von irgendwelchen Waffen hinzuzufügen, die als Ergebnis wissenschaftlichen Fortschritts entwickelt werden könnten. Gemäß der in der Wiener Zeitung vom 8. 11. 1990 abgedruckten Mitteilung der Bundesregierung ist diese Bestimmung als obsolet anzusehen. Der Wortlaut dieser Mitteilung der Bundesregierung wurde im § 0 zum Staatsvertrag von Wien in der Kategorie Anmerkung aufgenommen. Anmerkung: De facto hatten bis 1990 sämtliche "Siegermächte" Österreich "irgendeine Art von selbstgetriebenen oder gelenkten Geschossen" zum Kauf angeboten. Schon seit den 70ern hat man immer wieder solche Systeme in Österreich getestet (meist in Allentsteig). Das war einer der Hauptgründe für die Mitteilung vom 8.11.90, die im Vorfeld natürlich mit den maßgebenden Signatarstaaten besprochen und nicht beeinsprucht wurde. |
Die Fliegerabwehrkräfte in Österreich sind gegliedert in 3 Regimenter:
Die Aufgaben dieser Verbände sind:
Nach wie vor beeinträchtigt das am 8.November 1990 für obsolet erklärte "Spezialwaffenverbot" (Artikel 13., Staatsvertrag, Wiederherstellung eines unabhängigen und demokratischen Österreich - Punkt c!) die Leistungsfähigkeit der Fliegerabwehrkräfte.
Es hat den Aufbau einer zeitgemäßen Fliegerabwehr über lange Zeit verhindert und seit 1990 setzt die budgetäre Realität die Grenze für den Systemausbau.
Zwar wurde nach dem Slowenienkonflikt mit der Beschaffung der leichten Fliegerabwehr-Lenkwaffe "Mistral" der Schritt in die moderne Lenkwaffentechnologie gemacht, doch wurde das System nicht weiter ausgebaut.
Es fehlen eindeutig mobile Systeme mittlerer ( z.B. Crotale, Roland, Pantsyr, Tunguska) und großer Reichweite (z.B. Patriot, S-300, S-400).
Die Gesamtkosten in der Größenordnung von rund EUR 500 Mio. bis 1 Mrd. für Systeme mittlerer Reichweite sowie rund EUR 1 bis 1,5 Mrd. für ein bis zwei Batterien großer Reichweite lassen diesen Ausbau in weite Ferne rücken.
Mit dem Gegebenen versuchen die Fliegerabwehrkräfte inzwischen so gut zu arbeiten wie es möglich ist.
So wurde z.B. bei der Übung 2002 in Zusammenarbeit mit französischen Einheiten die Verteidigung des Fliegerhorstes Zeltweg mit einem FlA-Schirm mittlerer Reichweite geübt.
Dabei kamen neben Kräften des Fliegerabwehrregiments 1 auch Fliegerabwehrkräfte der Armée de l'Air mit dem Allwetter-Kurzstrecken-Luftverteidigungssystem Crotale NG sowie dem leichten Fliegerabwehrlenkwaffensystem Aspic zum Einsatz.
Um der Fliegerabwehrtruppe bei ihrer Aufgabe zu unterstützen wird ihr von Seiten der Luftraumüberwachung auf Ebene der Regimentsgefechtsstände das System "Kreidfeuer" zur Verfügung gestellt.
"Kreidfeuer" ist ein Echtzeit-Luftlagebild, erstellt durch das Radarsystem "Goldhaube", und stellt für die Fliegerabwehrtruppe eine Art Frühwarnsystem dar, mit dem gegnerische wie befreundete Luftfahrzeugen schon lange vor dem Einfliegen in einen zu schützenden Raum verfolgt werden können.
Vor allem die Gefahr, durch die notwendigerweise extrem kurzen Reaktionszeiten, versehentlich befreundete Luftfahrzeuge abzuschießen, kann durch die permanente Kenntnis der Position dieser, effektiv verringert werden.
Nachteil des relativ einfachen Systems ist, dass die Daten nicht direkt in die Feuereinheiten eingespielt werden können. Denn derzeit steht das "Kreidfeuer" nur auf Kommandoebene und nur parallel zu den Daten der Fliegerabwehrsysteme zur Verfügung, was auf höheren Arbeitsaufwand, höheren Kommunikationsbedarf und verringerten Reaktionszeiten hinausläuft.
Das Kommando Luftraumüberwachung arbeitet daran, zukünftig die Trackdaten des Radarsystems "Goldhaube" in einzelnen Datensätzen zur Verfügung stellen zu können, womit die direkte Einspielung in andere Systeme (z.B. den Zieldatenempfänger/ZDE) möglich wäre.
Kreidfeuer © Foto/Bundesheer |
Zieldatenempfänger (ZDE) Foto: Martin Rosenkranz |