Beitrags-
konferenz
§ "Titel V" §
Die EU- Rechtsvorschriften
Das Bundes-
Verfassungsgesetz
 

Beitragskonferenz

Die Mitgliedstaaten haben am 20. November 2000 in Brüssel an einer Beitragskonferenz teilgenommen, auf der die jeweiligen nationalen Beiträge entsprechend den vom Europäischen Rat (Helsinki) festgelegten militärischen Fähigkeitszielen erfasst werden konnten

Diese Konferenz stellt die erste Etappe eines anspruchsvollen Prozesses zur Verstärkung der militärischen Krisenbewältigungsfähigkeiten der EU dar, mit dem das für das Jahr 2003 gesetzte Planziel erreicht werden soll und der über diesen Zeitpunkt hinaus fortgesetzt wird, damit die kollektiven Fähigkeitsziele realisiert werden können.

Auf der Tagung des Europäischen Rates in Helsinki hatten die Mitgliedstaaten nämlich auch beschlossen, rasch kollektive Fähigkeitsziele in den Bereichen Führung, Aufklärung und strategischer Transport zu entwickeln, wobei sie es begrüßten, dass einige Mitgliedstaaten bereits diesbezügliche Entscheidungen angekündigt hatten, und zwar im Hinblick darauf,

 

Der Österreichische Ministerrat hat am 12. November 2001 in einem Beschluß festgelegt, zukünftig maximal 2000 Personen für alle internationalen Operationen zu entsenden. Dieser Beitrag umfaßt sowohl Kräfte, die in UNO-Missionen tätig werden können, als auch "Kräfte für internationale Operationen (KIOP)", die z.B. zur militärischen Krisenbewältigung im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) eingesetzt werden können.

Der vorgesehene Organisationsrahmen des österreichischen Beitrages, der in der Beitragskonferenz vom 20./21. November 2000 bekanntgegeben wurde, umfaßt nach diesem Bericht:

Im Zuge der Analyse der bekanntgegebenen Kapazitäten durch das EU-Militärkomitee (EUMC) und der Feststellung der nicht vorhandenen, aber zwingend erforderlichen Kapazitäten, wurden die EU-Mitgliedsstaaten ersucht, einzelne Beiträge zur Verbesserung des Gesamtgefüges zu adaptieren oder zu ergänzen.

Für Österreich ergibt sich auf Grund der bisher gemeldeten Kapazitäten und im Hinblick auf eine dem Leistungsvermögen angemessene Teilnahme in diesem Zusammenhang, daß die gemeldete ABC-Abwehrkompanie im Wechsel auch für Aufgaben der zivil-militärischen Zusammenarbeit (Civil Military Cooperation / CIMIC) verwendbar sein soll, daß die Transportkompanie in ihrer Leistungsfähigkeit und der Beobachterpool zahlenmäßig verstärkt und daß - mittelfristig, bis 2005 - ein Hauptquartierselement für eine multinationale Brigade verfügbar gemacht werden soll.
Diese bereits gemeldeten Kapazitäten sowie die nun formulierten Abänderungen können durch das Bundesheer, wie die Beurteilung des Bundesministeriums für Landesverteidigung zeigt, unter folgenden Voraussetzungen bereitgestellt werden:

Beim Europäischen Rat von Laeken im Dezember 2001 wurde eine erste Einsatzbereitschaft für einige EU geführte Operationen gemeldet. Diese erste Einsatzbereitschaft umfaßt das untere Spektrum der Art. 17 (2) EUV-Aufgaben ("Petersberg-Aufgaben"), also vorwiegend Evakuierungsoperationen und humanitäre Aufgaben.
Da die GASP/ESVP in der sogenannten 2. Säule der EU und demzufolge intergouvernemental, also zwischenstaatlich organisiert ist, wird Österreich - wie auch die anderen EU-Mitgliedstaaten - von Fall zu Fall entscheiden können/müssen, ob es Truppen oder Truppenteile einer EU-geführten Operation zur Verfügung stellen wird oder nicht.


© Fotos/Bundesheer

In weiterer Folge wird zu prüfen sein, ob der österreichische Beitrag qualitativ abgeändert werden soll.
Dabei wären insbesondere Projekte, die sich derzeit in Beschaffung bzw. Planung befinden (Kampf- und Transportflugzeuge), zu berücksichtigen.
Auch in diesem Zusammenhang stehen noch Bearbeitungen und Überlegungen zur Beteiligung an den sogenannten "gemeinsamen Fähigkeiten" (Kommandostruktur, strategische Aufklärung und strategischer Transport) aus, die ebenso wie die Kosten für die Einsätze selbst nicht abschließend geklärt werden konnten.


Letzte Aktualisierung: 27.07.2002