ESVP
 
 

Die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP)

Die Verträge von Amsterdam und Nizza geben der Union das Instrument einer gemeinsamen Sicherheitspolitik an die Hand, die sämtliche Fragen umfasst, welche die Sicherheit der Union betreffen, wozu auch die schrittweise Festlegung einer gemeinsamen Verteidigungspolitik - d.h. der ESVP, die einen Bestandteil der GASP bildet - gehört.

Diese gemeinsame Verteidigungspolitik könnte zu einer gemeinsamen Verteidigung führen, falls der Europäische Rat dies beschließt und sofern die 15 Mitgliedstaaten einen entsprechenden Beschluss annehmen und ratifizieren. Die Europäische Union ersucht in diesem Zusammenhang die Westeuropäische Union (WEU), die verteidigungspolitisch relevanten Entscheidungen und Aktionen der Union auszuarbeiten und durchzuführen (Artikel 17 des Vertrags über die Europäische Union). Die ESVP berührt jedoch nicht den besonderen Charakter der Sicherheits- und Verteidigungspolitik bestimmter Mitgliedstaaten und ist auch mit der Politik im Rahmen der Nordatlantikvertragsorganisation (NATO) vereinbar.

Der Europäische Rat hat Krisenbewältigungsaufgaben zum zentralen Anliegen im Rahmen der Stärkung der Gemeinsamen Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik gemacht, in deren Rahmen auch die "Petersberg-Aufgaben" festgelegt wurden um - unbeschadet von Maßnahmen der NATO - auf internationale Krisensituationen zu reagieren.

Auf jeder der aufeinander folgenden Tagungen des Europäischen Rates (Helsinki, Feira und Nizza) wurde dem Willen, die Europäische Union mit einer Fähigkeit zu autonomem Handeln auszustatten, so dass sie in Fällen, in denen die NATO als Ganzes nicht beteiligt ist, unter Wahrung der Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen und unter Anerkennung der Vorrechte des UN-Sicherheitsrates internationale Krisen bewältigen kann, nach und nach konkretere Gestalt verliehen:

Diese Arbeiten sind Ausdruck des kohärenten Gesamtkonzepts der Union im Bereich der Krisenbewältigung, das es ihr ermöglichen soll, das Spektrum an zivilen Instrumenten, über das sie bisher bereits verfügt hat (zum großen Teil aus dem Zuständigkeitsbereich der Kommission), weiter auszubauen und dieses um die Möglichkeit des Einsatzes von Militärkräften zu erweitern.

Diesen Gesamtkomplex nennt man die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP).


Letzte Aktualisierung: 26.07.2002