Petersberger
Erklärung
 
 

Petersberger Erklärung
(Petersberger Aufgaben)

Schon in der Petersberger Erklärung vom 19. Juni 1992 kommt die Entschlossenheit zum Ausdruck, die Westeuropäische Union (WEU) als Teil der Verteidigungspolitik der EU und zur Stärkung des europäischen Pfeilers der Atlantischen Allianz (NATO) auszubauen. In ihr wurden die Leitlinien für die Weiterentwicklung der WEU festgelegt. Die Mitgliedstaaten der WEU erklärten sich bereit, der WEU Verbände ihrer konventionellen Streitkräfte für militärische Einsätze bereitzustellen, die unter Leitung der WEU durchgeführt werden.

Festgelegt wurden die Arten möglicher militärischer Einsätze der WEU:
Neben dem gegenseitigen Beistand in Anwendung von Artikel 5 des NATO-Vertrags und von Artikel V des Vertrags über die Europäische Union in der geänderten Fassung, können die militärischen Verbände der WEU zu folgenden Aufgaben eingesetzt werden:

Mit dem Amsterdamer Vertrag wurden diese auch als Petersberg-Missionen bekannten Aufgaben in dem neuen Artikel 17 des Vertrags über die Europäische Union festgeschrieben und sind somit für alle EU-Mitgliedstaaten gültig.


Letzte Aktualisierung: 26.07.2002