GASP
 
 

NEUTRALITÄT contra GASP & ESVP

Österreich und die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union

Zusammengefasst von Martin Rosenkranz für www.airpower.at

Die Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) wurde 1991 durch den Vertrag über die Europäische Union institutionalisiert, doch erst viel später hat die Union begonnen, sich ernsthaft mit den verteidigungspolitischen Komponenten dieser Politik zu befassen.

Vor allem am Zusammenbruch Jugoslawiens machte die Handlungsunfähigkeit der Union deutlich. Die unkoordinierte Reaktion der Mitgliedstaaten auf die tragische Vorgänge in Jugoslawien zeigte die Schwächen der Strukturen und machte deutlich, dass Europa ohne die USA nicht handlungsfähig ist.

Inzwischen sind die Mitgliedstaaten zur Ansicht gelangt, dass die Union in der Lage sein muss, zu handeln und zu verhindern anstatt lediglich zu reagieren.

Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)

Seitdem es die Römischen Verträge gibt, hatte man sich im Rahmen des europäischen Einigungswerks auf die wirtschaftlichen Aspekte, d.h. die Schaffung eines gemeinsamen Marktes, konzentriert, auch wenn es bereits Vorstellungen über eine Zusammenarbeit im Bereich der internationalen Politik gab. Für nahezu vierzig Jahre hatte im Rahmen dieses europäischen Einigungswerks allein schon der Ausdruck "Gemeinsame Außenpolitik" keinen Platz in den Verträgen gefunden.
Seit Oktober 1970 haben die Mitgliedstaaten der Europäischen Union bei wichtigen weltpolitischen Fragen zusammengearbeitet und sich um gegenseitige Abstimmung bemüht. Dies geschah allerdings auf zwischenstaatlicher Ebene, im Rahmen der "Europäischen Politischen Zusammenarbeit". 1986 wurde dieser zwischenstaatlichen Zusammenarbeit in der Einheitlichen Europäischen Akte eine förmliche Grundlage gegeben, ohne dass dies etwas an der Art dieser Zusammenarbeit oder daran, wie sie gestaltet wurde, geändert hätte. Zur Veränderung kam es in Maastricht, wo die Mitgliedstaaten zum ersten Mal das Ziel einer "Gemeinsamen Außenpolitik" in den Vertrag aufgenommen haben. Seit dem Inkrafttreten des Vertrags am 1. November 1993 kann die Europäische Union als solche auf der internationalen Bühne auftreten und ihren Standpunkt zu bewaffneten Konflikten, zu Menschenrechtsfragen oder anderen Themen im Zusammenhang mit den Grundprinzipien und gemeinsamen Werten, die der Europäischen Union zugrundeliegen und zu deren Verteidigung sie sich verpflichtet hat, zum Ausdruck bringen.

Durch den Vertrag von Amsterdam, der am 1. Mai 1999 in Kraft getreten ist, wurden die GASP-Bestimmungen revidiert. Die Artikel 11 bis 28 des Vertrags über die Europäische Union sind jetzt speziell der GASP gewidmet.

Die Ernennung eines Hohen Vertreters für die GASP (eine Neuerung im Vertrag von Amsterdam) in der Person von Javier Solana Madariaga, der dieses Amt seit dem 18. Oktober 1999 bekleidet und für eine Amtszeit von 5 Jahren ernannt ist, ist eine wichtige Entscheidung im Zusammenhang mit einer stärkeren Effizienz und besseren Außenwirkung der Außenpolitik der Union.

Der am 26. Februar 2001 unterzeichnete Vertrag von Nizza, der nach seiner Ratifizierung durch die Mitgliedstaaten in Kraft trat, enthält neue GASP-Bestimmungen.

Der EU-Sprachgebrauch kennt die Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik auch als "2. Pfeiler".
(erster Pfeiler: Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft mit den Bestimmungen über die Unionsbürgerschaft, die Politiken der Gemeinschaft, die Wirtschafts- und Währungsunion usw. sowie der EGKS-Vertrag und der Euratom-Vertrag;
dritter Pfeiler: Zusammenarbeit der Justiz- und Polizeibehörden in den Bereichen Justiz und Inneres, d. h. Titel VI des Vertrags über die Europäische Union
)


Letzte Aktualisierung: 26.07.2002