Helsinki
Planziel
 
§ "Titel V" §
Die EU- Rechtsvorschriften
 

Das Helsinki Planziel

Auf der Tagung des Europäischen Rates im Dezember 1999 in Helsinki wurde das so genannte Helsinki-Planziel festgelegt.

Für die Entwicklung der europäischen Fähigkeiten haben sich die Mitgliedstaaten ein Leitziel gesetzt:
Bis zum Jahr 2003 werden sie im Rahmen der freiwilligen Zusammenarbeit in der Lage sein, bei entsprechenden Operationen Streitkräfte bis auf Korpsebene (d.h. bis zur Stärke von 15 Brigaden bzw. mit einer Stärke von 50.000 bis 60.000 Soldaten), die in der Lage sind, den im Amsterdamer Vertrag genannten Petersberg-Aufgaben, einschließlich von Aufgaben mit größten Anforderungen, in vollem Umfang gerecht zu werden, rasch zu verlegen und dann einsatzfähig zu halten.

Diese Streitkräfte sollten militärisch autonom sein und über die erforderlichen Fähigkeiten in Bezug auf Streitkräfteführung und strategische Aufklärung, die entsprechende Logistik, andere Kampfunterstützungsdienste und gegebenenfalls zusätzlich Komponenten der See- und Luftstreitkräfte verfügen.

Die Mitgliedstaaten sollten in der Lage sein, auf dieser Ebene innerhalb von 60 Tagen die Streitkräfte in vollem Umfang zu verlegen und in diesem Rahmen Krisenreaktionskräfte in kleinerem Umfang vorzusehen, die mit einem sehr hohen Bereitschaftsgrad verfügbar und verlegbar sind (30 Tage).

Sie müssen in der Lage sein, eine solche Verlegung für mindestens ein Jahr aufrechtzuerhalten. Dies wird zusätzlich bereitzustellende verlegbare Einheiten (und Unterstützungselemente) mit einem geringeren Bereitschaftsgrad erfordern, damit eine Ablösung der ursprünglichen Streitkräfte vorgesehen werden kann.